Sozialer Grundrechtskatalog

Cathrin Horner

Grundideen der Universalität

  Eingangsmotiv

Zu jener Zeit, als in Österreich die politischen Verhältnisse sich in der Ersten Republik zuspitzten, als sich extreme Rechts- und Linksideologien um Machterhalt und Machterwerb bemühten und die Protagonisten der politischen Eliten die labilisierten Schichten der Bevölkerung zu manipulieren versuchten, schrieb Popper sein Werk über die offene Gesell­schaft und ihre Feinde. Er wies darin mit leidenschaftlicher Präzision auf die Zusammenhänge zwischen bestimmten Philosophien und deren Ausprägung zu fatalen Ideologien hin. Vor allem in den Lehrgebäuden Platons und Hegels wies er Ansätze nach, die für die Staatstheorie und die Etablierung unzumutbarer Sozi­alzustände und Herrenideologien metaphysisch begründete Rechtfertigungen lie­ferten. Im Weiteren behandelt er mit schonungsloser Deutlichkeit die von Hegel stark beeinflussten Lehren Marxens. Popper gelangt in seiner eigenen Theorie zu einem Glauben an die rationale Einheit der Menschheit im Rahmen eines kritischen Rationalismus, der sich durch argumentatives Handeln und Falsifizierbarkeitsstrategien der wissenschaftlichen Wahrheit nähern will. Popper erkannte aber auch richtig, dass diese kritische Form des Rationalismus offen ihre Grenzen zuzugeben hat, dass sie nämlich auf einer irrationalen Entscheidung beruht "und in diesem Ausmaß auch eine gewisse Priorität des Irrationalismus anerkennt". Nun hat jedoch der kritische Realismus Poppers mit seinen Minimalannahmen an Metaphysik selbst seine bedeutenden Probleme. Wodurch sollten wir dazu legitimiert sein, die eine Theorie mit metaphysischen Annahmen für legitim zu halten, eine andere jedoch für unzulässig? Nach welchen Kriterien sollten wir vorgehen? Auch ist die Vorstellung, dass wir uns mit Poppers Wissenschaftskonzept zunehmend einer Verbesserung wissenschaftlicher Erkenntnis nähern sollten, hoch spekulativ. Ja, man könnte sogar sagen, dass die von Popper vorgeschlagene Bescheidung der menschlichen Erkenntnistätigkeit selbst inhumane Züge besitzt, weil sie die Evolution der Menschheit durch die Fesselung des Geistes behindert. Kritik mangelhaften und inhumanen Essentialismus ist erforderlich. Strikte Ablehnung jeglichen Essentialismus kann jedoch selbst inhuman sein.

Der Schlag Poppers gegen bestimmte metaphysische Systeme war hart, aber wir müssen auch die Gründe bedenken. Popper hat nicht so sehr die Kategorien Platons und Hegels kritisiert; soweit wir sehen, hat er z. B. die frappante Abhän­gigkeit der Kategorien Hegels von jenen Kants nicht gewürdigt. Er hat aber diese Systeme an dem Umstand gemessen, dass ihre Theorien zum gesellschaftlichen Leben explizit totalitäre Ansätze enthielten, die zu Unterdrückung, Inhumanität und Verfestigung sozialer Ungerechtigkeit aufriefen. Im Rahmen der argumenta­tiv fundierten Gemeinschaft der WissenschafterInnen sollte daher die Geltendma­chung der folgenden Überlegungen selbst diskursiven Eingang in der Wissen­schaft finden dürfen.

  Vorschläge zur Überführung von Diskriminatorik in Universalität können sinnvoll nur gemacht werden, wenn universalistische Ideen als Orientierungshilfe skizziert werden. Für alle, die sich der progressiven Metaphysik des letzten Teiles nicht öffnen wollen, mögen die folgenden Ideen und Strukturen als utopische Entwürfe gelten, die zu eigenen weiteren Überlegungen führen, im Sinne einer erweiterten Aufklärung neue Wege der Evolution zu finden und die "Schleier der Zukunft" derart zu lüften, dass nicht wieder die Landung in Ideologien erfolgt.

Dies ist auch ein wichtiger Beitrag zur Globalisierungsdebatte. Der Katalog bietet jene Grundstrukturen, in welche sich die globale Menschheit in den nächsten Jahrhunderten hinein entwickeln sollte. Sie basiert auf den Arbeiten Karl Christan Friedrich Krauses (1781-1832), dessen Werk weiterhin noch zu wenig beachtet wird. 

In Spanien spielte die Philosophie Krauses als Krausismo seit 1850 eine bedeutende Rolle. Auch heute noch erscheinen minutiöse Studien zu seiner Philosophie (z.B. Rafael V.Orden Jimenéz: El sistema de la filosofia de Krause http://www.filosofia.org/mon/kra/k1998roj.htm ). Institute beschäftigen sich mit Krause, mit dem Krausismo und seiner Aktualität http://www.otri.upco.es/grupos/detalle.asp?cod=9 

Querol Fernandéz: La Filosofia del Derecho de K.Ch. F. Krause. Con und apéndice sobre su proyecto européista. Madrid.2000 und

E.M.Unreña/P.Álvarez Lázaro (Hg.): La actualidad del krausismo en su contexto europeo, Madrid 1999

sind weitere neuere Studien. Man kann geradezu sagen, dass ein spanischer Philosoph die bisher wichtigste und gründlichste Biografie Krauses vorlegte:

Enrique M. Ureña: K.C.F.Krause. Fromann-Holzboog. Stuttgart. 1991

Vom selben Autor stammt die genaueste Rekonstruktion der bisherigen Wirkungsgeschichte der Krauseschen Philosophie in Deutschland bis 1881.

Enrique M. Ureña: Philosophie und gesellschaftliche Praxis. Wirkungen der Philosophie K.C.F.Krauses in Deutschland (1833-1881). Fromann-Holzboog. Stuttgart. 2001

In Deutschland beginnt erst seit einer Tagung in Hofgeismar November 1981 eine etwas intensivere, neuerliche Beschäftigung mit der Philosophie Krauses. Hier ist zu prüfen, in welchem Ausmaße hierbei die gesamten evolutionslogischen Potenziale der Wesenlehre erschlossen werden. Erfolgt bei dieser neuerlichen Belebung des Ansatzes eine Verzerrung durch die Sicht der Brillen anderer Denker (z.B. Hegel) oder durch die Übersetzung in zeitgenössische Terminologie und Reformulierung seiner Positionen eine Relativierung oder gar Verengung seiner Grundwissenschaft, welche im Vorhof gleichsam das Tor zu den tieferen Bereichen seines Denkens verschließen, oder ist die sanfte Einführung seiner Metaphysik und ihrer Konsequenzen für einzelne Wissenschaften, etwa die Rechtsphilosophie, gleichsam die Öffnung des Vorhofes, durch welchen man selbst weiter in die inneren, unendlich mal unendlichen Sphären der Grundwissenschaft eintreten kann?

Peter Nurten untersucht in seinem Aufsatz: "Der Umgang mit Krauses Metaphysik in Deutschland" Mängel der zeitgenössischen Annäherung. 

Neue Studien zur Rechtsmetaphysik Krauses finden sich in:

http://www.rewi.hu-berlin.de/FHI/zitat/0206dierksmeier.htm 

Claus Dierksmeier: Der absolute Grund des Rechts. http://www.uni-jena.de/philosophie/phil/Personal/dierksmeier.html

Eine kritische Untersuchung des mangelhaften Umganges mit Krauses evolutiv-progressiver Metaphysik findet sich im Aufsatz Peter Nurtens. Er zeigt, dass man in Deutschland weiterhin die grundsätzlichen Zentralwerke Krauses noch nicht adäquat rezipiert. 

Grundrechtskatalog

1. Die Menschheit ist eine Menschheit, die im unendlichen Grundbau der absoluten, unendlichen Essentialität u in sich, in den unendlichen Grundwesen des Geistes i und der Natur e die unendliche innere Synthese a darstellt.

 

Die Menschheit dieser Erde ist darin ein endliches Glied. Die Herstellung der gesellschaftlich allharmonischen Einheit aller Glieder der Menschheit unter sich und in Vereinigung mit den unendlichen Grundwesen u, i und e kann und soll ausgebildet werden. Die Grundlage der Harmonien und Balancen liegt in der existenziellen Verankerung aller Lebewesen in der Unendlichkeit der absoluten Essentialität u und der relativen Unendlichkeit der Grundwesen i und e und in den (mathematischen) Stufungen der Unendlichkeiten.

2. Aus dieser Struktur sind grundsätzliche Rechte aller Menschen in religiöser, geistiger und leiblicher Hinsicht anzuerkennen. Das Ur-Ich des Menschen u1 steht über Geist i1 und Leib e1.

 

Geist und Leib stehen nebeneinander und sind mit der absoluten Essentialität über das Ur-Ich verbunden. Es besteht die Möglichkeit der Ausbildung bisher unentwickelter Harmonien und Balancen zwischen u1, i1 und e1 bei gleichzeitig hoch­gradiger Individualität, die erst in den dargestellten Parametern erreicht werden kann. Alle strukturellen und funktionellen Verhältnisse aller Menschen zum essentiellen Grundwesen und zueinander (unabhängig von Geschlecht, Alter, Rasse, Stamm, Volk, Nation usw.) ist reine Nebenordnung. Daraus ergibt sich eine klare formelle und materielle Rechtsgleichheit, die alle Privilegierung ein­zelner Menschen (unabhängig von Geschlecht, Alter, Rasse, Stamm, Volk, Nation usw.) hinsichtlich aller Ressourcen im absoluten Grundwesen u, in Geist i und Natur e ausschließt. Es besteht die Möglichkeit der Ausbildung bisher unentwickelter Harmonien und Balancen zwischen allen menschlichen Einheiten bei gleichzeitig hochgradiger Individualität, die umgekehrt erst über die Einführung der erwähnten Parameter erreichbar ist. Die Grundlage der Harmonien liegt in der existenziellen Verankerung aller Lebewesen in der Unendlichkeit der absoluten Essentialität und in den (mathematischen) Stufungen der Unendlichkeiten.

3. Sind in einem einzelnen Sozialsystem (Staat usw.) diese Prinzipien eingeführt, werden die derzeitigen allgegenwärtigen diskriminatorischen Spannungen, Kon­flikte und Strukturen zunehmend eliminiert und durch Strukturen von Synthese, Ausgleich, Harmonie und Balance bei hochgradiger Individualität, Pluralität und Polymorphismus ersetzt. Die Utopie eines solchen Gesellschaftsmodells müsste etwa eine Nebenordnung aller Schichten beinhalten. Auch die Minoritäten sind bei Aufrechterhaltung maximaler multikultureller Pluralität undiskriminiert integriert.

4. Die Überleitung aller diskriminatorisch strukturierten menschlichen Beziehun­gen in diese Universalität darf ausschließlich nur durch gute und friedliche Mittel erfolgen. Politische Gewalt, psychischer und physischer Terror, Umsturz, List, Intrige, politische Instrumentalisierung und Ideologisierung und alle ähnlichen negativen Mittel sind auszuschließen.

5. Die obigen Grundideen stellen evolutionslogisch bisher in der Wissenschaft nicht entwickelte Grundsätze dar. Es sind Prinzipien der Allharmonie und Syn­these. Ihre Verwirklichung ist grundsätzlich möglich. Es gibt aber kein ehernes Gesetz, dass sie tatsächlich einmal verwirklicht werden. Denn dies hängt allein davon ab, ob gesellschaftliche Einheiten, vom Einzelmenschen bis zu Staatenbün­den, sich dafür entscheiden, sie zu verwirklichen. Jedenfalls sind sie bekannt und jeder kann sich danach orientieren. Ohne prophetische Gabe, allein aus dem Ver­gleich zwischen den geschichtlichen Gegebenheiten und den Grundideen, wird aber klar, dass die Nichtbeachtung derselben die Menschheit ständigem Leid, Kampf, radikalen Ideologien, Vernichtungsbedrohung und Krieg aussetzen wird. Das Ausmaß der diskriminatorischen Dimension ebenso wie die globale Sensibilität für das Problem nehmen derzeit im Weltsystem zweifelsohne zu.

Die Grundsätze 1 bis 4 bilden den ideellen Rahmen und Maßstab für den Ver­gleich mit jeglicher geschichtlicher Diskriminatorik. Hierbei ist das auf der nächsten Seite dargestellte Schema maßgebend:

Wir haben an anderer Stelle Diskriminatorik folgend definiert:

Vorurteilsmäßig artikulierte, abwertende Einstellungen (Vorurteilstheorie), die durch differenzierte Mittel im Verhalten (Interaktionstheorie) mobilisiert werden und zu einer sprachlich-kulturell-wirtschaftlich-politisch asymmetrischen, inadä­quaten Fixierung (Theorie der sozialen Symmetrie und Harmonie) von Einzelper­sonen oder Gruppen führen, welche hierdurch eine Beschädigung ihrer Ich-
Identität erleiden.

Die Diskriminierungstheorie müsste in folgendem Rahmen erstellt werden:

Gesellschaftsmodell

Das erarbeitete Modell einer Gesellschaft, wie es Raul Kilter benützt,  liefert jene Faktoren und Interdependenzen zwischen denselben, die eine ausreichend fundierte Analyse der Systemzusammenhänge in einer postindustriellen Gesellschaft ermöglichen.

Vorurteilstheorie

Die Theorie, eingebettet in das Gesellschaftsmodell, zeigt in ausreichender Diffe­renzierung den Zusammenhang zwischen Makroebenen (z. B. ideologiekritische Ansätze, Legitimationspotentiale in politischen, religiösen, kulturellen, wirt­schaftlichen und sprachlichen Untersystemen) und zu den Mikroebenen der sozialpsychologischen Ansätze.

Universalität und Funktionen der Diskriminatorik

Die Vorurteilsforschung hat sich zumeist um die Erarbeitung einzelner Funktio­nen der Vorurteile bemüht, wobei die Ergebnisse durch den Beobachtungsrahmen zumeist beengt wurden. Die Funktion der Vorurteile ist für jeden Faktor gesondert beschreibbar und hierin sehr vielgliedrig. Die Funktionen bei jedem Faktor der Ich-Identität hängen jedoch mit allen anderen Faktoren wechselweise zusammen.

Wir müssen daher die Diskriminierungstheorie in allen Funktionen in einem Sozi­alsystem betrachten und zusätzlich die dynamischen Wechselwirkungen zwischen allen diesen Funktionen beobachten.

Skizzenhaft gewinnen wir aus den einzelnen Faktoren der Ich-Identität, die wir vorne entwickelten, die folgenden 16 Funktionen von Diskriminierung, die über das Gesellschaftsmodell in Figur 1 miteinander zu verknüpfen sind. Für jede dieser Funktionen wollen wir den Übergang in die Ideen der Universalität andeuten. Letztlich voll verständlich können sie nur nach Durcharbeitung des letzten Teils dieser Arbeit sein.

a) Rollentheorie

a1) Rollentheorie – Repressionstheorem

 Der Umstand, dass die interpretierten gesellschaftlichen Bedürfnisse nicht gänzlich in gesellschaftlich lizenzierte – als Rollen institutionalisierte – Wertorientierung umgewandelt werden können (Bedürfnisrepression), führt zu Tendenzen der Abgrenzung anderer von den Bedürfnisbefriedigungsmöglichkeiten (1. Begrenzung des Zugangs zu sozialen Quellen und sozialer Macht) bzw. zur bestrafenden Abstoßung derjenigen, welche die infolge der Repression erforderlichen Wertstrukturen nicht realisieren (2. bestrafende Selbstreinigung und Selbstwerterhöhung).

Verhältnis der Funktion 1 zu den Grundideen

Wenn der individuelle und gesellschaftliche Wille zur Herstellung der Grundideen gegeben ist, wird der Zugang zu den Ressourcen im absoluten Grundwesen, in Geist und Natur als den allgemeinen Lebensbedingungen nicht limitierend einsei­tig verschoben, sondern durch komplizierte Abstimmungsprozesse ständig und zunehmend allgemein ausgeglichen und balanciert. Soziale Macht dient dann nicht mehr primär zur Regulierung des Ausschlusses bestimmter Gruppen vom Zugang und von der Verfügung über gesellschaftliche Ressourcen, sondern wird überwiegend zur Maximierung eines gesellschaftlichen Ausgleichs eingesetzt. Individuelle Strukturen, die über das Repressionstheorem formuliert sind, werden durch entsprechend geänderte psychologische und physische Strukturen ersetzt, die über das Ur-Ich ständig gestärkt und ausgeglichen werden. Individuelle Identität wird mit kollektiven Identitäten im Sinne der Grundideen abgestimmt.

Verhältnis der Funktion 2 zu den Grundideen

Werden die innerpsychischen Strukturen im Sinn der Grundideen abgestimmt, vor allem das derzeit häufig nur spurenhaft ausgebildete Ur-Ich u1 ausgebildet und als regulierende Über-Instanz entwickelt, wird gegenüber allen anderen sozialen Ein­heiten, Mitmenschen in Familie, Arbeitswelt, Schichten usw. die bestrafende Selbstreinigung und Selbstwerterhöhung als psychischer Stabilisierungsfaktor funktionell immer weniger nötig. Über die Verbindung mit den Ur-Bereichen der absoluten Essenz u, Geist i und Natur e bilden sich zwischen mehreren Menschen integrative Identitätsstrukturen aus.

a2) Rollentheorie – Diskrepanztheorem

Bereits die Definition von Rollen durch die Gesellschaft gelingt leichter, wenn negative Kontrastgruppen geschaffen und erhalten werden können, die zeigen, wie man es nicht machen soll (3. Verdeutlichung der Rollendefinition durch Kontrastgruppen). Durch stigmatisierende und kontrastierende Abstoßung anderer gelingt unter Umständen eine sichere und deutlichere Selbstdarstellung (4. Identitätsfestigung durch Kontrasteffekte).

Verhältnis der Funktion 3 und 4 zu den Grundideen

 Im Falle der Herstellung der integrativ-kollektiven Identitätsmilieus im Sinne der Grundideen (Universalnormen) wird die Rollendefinition in der Gesellschaft in­haltlich relevant verändert. Gesellschaftlichkeit wird nicht mehr in diesem Maße über kontrastierende Ausgrenzung anderer stabilisiert, sondern der soziale Basis­bezug auf die Verbindung der Gesellschaftlichkeit zum unendlichen Grundwesen, zu Geist und Natur sowie die allgemeine Anerkennung der Basisrechte aller Men­schen in diesen Parametern gewährleistet eine psychische Inklusionspsychologie anderer Gruppen. Die Anerkennung gleicher Basisrechte, die über die heutigen Menschenrechtskataloge weit hinausreichen, impliziert aber auch die Anerkennung des Rechtes auf maximale Individualentwicklung aller anderen. Identitätsfesti­gung erfolgt eher über die zunehmende Integration der Lebenssphären anderer und nicht durch deren Ausschluss und Negation.

a3) Rollentheorie – Rollendistanztheorem

Die Art der Integration der Normen bestimmt die Rollendistanz. Die im Rahmen der Internalisierung der Normen erfahrenen Erziehungsprozesse und die im Laufe der Erhaltung eines Normenstandards entstehenden Spannungszustände führen zur Tendenz, andere, die diesen Standard nicht erfüllen, zum Ausgleich oder zur Spannungsentladung mit bestrafender Abstoßung zu belegen (5. Ausgleichs- und Entlastungsprozesse, bedingt durch bestimmte Erziehungsmethoden und Gegen­satzspannungen zwischen Überich und Es). Besonders bei externalisierter oder neurotischer Überich-Bildung sind derartige Entlastungsfunktionen der Vorurteile relevant.

Verhältnis der Funktion 5 zu den Grundideen

Im Modell Freuds erfolgt eine starke Betonung der psychischen Leistungen des Ich zur Bewältigung der körperlichen Triebe, wobei die gesellschaftlichen Erzie­hungsstandards die Instanz des Überich ausbilden. Kultur, Moral und Religion erscheinen in seinem Modell als Sublimierungen von Triebverzichten, also letzt­lich inhaltlichen Verschiebungen und Kreationen im Rahmen der Unterdrü­ckungsprozesse physischer Kräfte des Es.

Bei Einführung der Universalideen erweisen sich die Freud'schen Parameter als zu eng. Durch die Entwicklung des Ur-Ich u1 und die Anerkennung der gleichbe­rechtigten Nebenstellung von Geist i1 und Leib e1 unter dem Ur-Ich ergeben sich neue Integrationen, Balancen und Synthesen. Diese definieren die kulturellen und religiösen Leistungen der Gesellschaft neu und anders (Überich-Funktionen bei Freud). Sie ergeben eine Nebenordnung von Geist und Leib und damit im Weiteren der bei Freud als Ich und Es bezeichneten Bereiche. Hieraus ergeben sich neue Formen der religiösen, körperlichen und geistigen Gesundheit, Normalität und gesellschaftlicher Ausgeglichenheit.

b) Familienstruktur

  In der Familie werden jedem Mitglied Rollen zugewiesen, die sich stabilisieren. Auch hier werden unter Umständen Vorurteile zur Stigmatisierung eingesetzt, um im Rahmen einer bestimmten Rollenverteilung ein relatives Familiengleichge­wicht herzustellen (6.vorurteilsmäßige Rollendefinitionen und Verteilungen mit Stabilisierungsfunktion). Hier erlernte Abgrenzungsmechanismen und -inhalte wirken auf die weitere Vorurteilsneigung einer Person besonders deutlich ein.

Verhältnis der Funktion 6 zu den Grundideen

Wir zeigten, dass die Familienidentitäten weitgehend von der Schichtzugehörig­keit der Familie geprägt werden. Die Sozialisation in Unterschichtfamilien ist durch den Umstand der Unterprivilegierung und durch diskriminierende Ab­stoßung seitens höherer Schichten sowie durch entsprechende materielle Defizite gekennzeichnet. Dies fördert einerseits die Bildung entsprechend gestörter Iden­titätsbildungen, begünstigt aber auch die Tendenz zu abwertender Stabilisierung anderer Familienmitglieder oder rassistischer Abgrenzung anderer Unterschichten.

Mit Einführung der Universalnormen wird der Diskriminierungseffekt zwischen den Schichten allmählich durch Ausgleich der Ressourcendifferenzen nivelliert. Durch Behebung derartiger Verzerrungsstrukturen wird die Möglichkeit der Neu-Balancierung der internen Familienstrukturen erleichtert, womit wiederum die externen diskriminatorischen Funktionen, z. B. gegenüber anderen Schichten, ihre Bedeutung verlieren können.

  c) Geschlechtsidentität

Die Emanzipationstheorien, die vorne erwähnt werden, zeigen, dass die gesell­schaftlichen Rollen der Frau in bestimmten Bereichen weiterhin durch Diskriminatorik strukturell präformiert sind, die ein harmonisches Verhältnis von Mann und Frau verzerren (7. Stabilisierung inadäquater Rollenbilder der Frau). Die Gesellschaft konstituiert und stabilisiert inadäquate Geschlechterverhältnisse.

  Verhältnis der Funktion 7 zu den Grundideen

Aus den Universalideen ergibt sich, dass Mann und Frau hinsichtlich des Ur-Ichs u1, hinsichtlich Geist i1 und Leib e1 völlig gleich strukturiert und mit gleichen Fähigkeiten ausgestattet, nebeneinander stehen. Innerhalb dieser strukturellen Gleichheit und Nebenordnung besteht eine Gegenähnlichkeit, also eine Differen­zierung des Gleichen in zwei innere Teile, die von der einen Grundstruktur nach innen differenziert, völlig gegenähnlich ist. Aus dieser Gliederung nach innen ergibt sich bei gleicher Grundstruktur das Gesetz der antithetischen Individualisie­rung in geistiger und leiblicher Hinsicht, die zu entsprechenden Individualrechts­sphären führt. Aus dieser Differenzierung im Zusammenhang mit der übergeord­neten gleichen Grundstruktur ergeben sich nun bei gleichzeitiger maximaler Indi­vidualisierung die unendlichen Möglichkeiten der Harmonisierungen männlicher und weiblicher Tätigkeiten in allen Bereichen. Dies gilt für alle gesellschaftlichen Einheiten, Funktionen und Strukturen. Die Grundideen gewährleisten daher einer­seits die Beseitigung der Diskriminierung, führen aber andererseits auch zur Ausbildung integrativer Prozesse der Herstellung neuer Balancen und Synthesen.

  d) Bezugsgruppen im weiteren Lebenszyklus

Bereits in Gruppen können verschiedenen Mitgliedern stigmatisierende Rollen zugewiesen werden, die für die Aufrechterhaltung der inneren Balance notwendig sind. Auch kommt bei Ausstoßungsprozessen einzelner Mitglieder zum Zwecke der Spannungsentladung in der Gruppe (Sündenbockstrategie) den Vorurteilen Bedeutung zu.

Gruppensolidaritäten (Gruppenidentitäten) werden häufig nur über deutliche (vorurteilsmäßige) Abgrenzung gegenüber anderen Gruppen erreicht (8. Stabilisierung und Formulierung von Gruppenidentitäten durch Abgrenzung einzelner Mitglieder oder anderer Gruppen).

Die Funktion der Vorurteile in diesem Bereich wird bei weiterer Differenzierung der Bezugsgruppen deutlich:

Gruppenidentität in der Herkunftsfamilie, bei Schulkollegen, in der Arbeits- und Freizeitwelt, Familienidentitäten, Identitäten im Alter, Schichtidentitäten, zeitweilige Massenidentitäten, national-völkische Identität, "rassische" Identität.

Hinzu kommen Gruppenidentitäten, die auf eine spezifische Ebene der Gesell­schaft bezogen sind: kulturelle, religiöse, politische, ökonomische, auf Spezialge­biete der Sprache spezialisierte Gruppen (wissenschaftliche und künstlerische Schulen, Forschungsgruppen usw.).

Verhältnis der Funktion 8 zu den Grundideen

Es ist offensichtlich, dass die gleichzeitige Pluralität von Identitäten vor allem in modernen Gesellschaften der Person hochkomplexe psychische Integrationsleis­tungen abverlangt, die auch nicht immer funktionell ausreichend erbracht werden können. Dies geht schon daraus hervor, dass gleichzeitig zu realisierende Identi­täten inhaltlich nicht ausreichend kompatibel sind. Die inhaltlichen Kontraste und Widersprüche führen zu psychischen Störungen.

Werden nun etwa in einer Familie die obigen Universal-Kategorien in der Erzie­hung eingeführt, das Kind aber in Schule und Arbeitsumwelt mit einer Gesell­schaft konfrontiert, wo diese Grundideen nicht gelten, so müsste dieses Kind mit­einander nicht kompatible Identitäten aufbauen, die z. B. einerseits universalis­tisch, andererseits aber diskriminatorisch strukturiert sind. Diese Überlegung zeigt, dass eine Gesellschaft erst dann von diskriminatorischen Elementen wirk­lich befreit werden kann, wenn für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens im Gesellschaftsmodell die universalistischen Grundnormen eingeführt worden sind. Kulturelle, religiöse, politische, ökonomische, sprachliche, kommunikative, wissenschaftliche und künstlerische Subsysteme, sie alle bedürfen einer universalistischen Grundabstimmung.

Es erhebt sich die Frage: Führt nicht eine solche Koordinierung zu einer Reduktion der derzeitig reich ausgefächerten Pluralität, der Vielfältigkeit der sozialen Individualitäten? Wäre dies nicht, ähnlich wie in der ehemaligen Sowjetunion, eine Reduktion des hochkomplexen Systems, die alle gesell-schaftlichen Bereiche durch eine Grundabstimmung mit dem Marxismus-Leninismus koordinierte und integrierte?

 Zum einen zeigen die Grundideen, wie auch im letzten Teil dargestellt wird, die mangelhafte Partialität des Marxismus-Leninismus. Zum anderen erweisen sich auch die meisten Positionierungen in allen gesellschaftlichen Bereichen der west­lichen Demokratien als partiell und damit teilweise mangelhaft, verzerrt und inadäquat. Die Systeme sind mit einer Welt vergleichbar, in der die meisten Menschen eine Mathematik anwenden, die nirgends ganz richtig ist. Einmal sind die Ergebnisse der Additionen mangelhaft, dann wieder diejenigen anderer Grundrechnungsarten. Die axiomatischen Systeme lösen einander ab, bleiben aber irgendwo letztlich nicht fundierbar und stehen in diskriminatorischer Abgrenzung gegeneinander. Wenn man in solchen Systemen die "richtige" Mathematik einführt, gibt es anfangs wohl Umstellungsschwierigkeiten, aber eines tritt mit Sicherheit nicht ein: eine Verminderung der Möglichkeit zu Vielfalt, Pluralität, zu Polymorphismus und individueller Differenzierung in allen Bereichen. Ganz im Gegenteil: Durch die Beziehung der endlichen Mathematik auf ihre unendlichen und absoluten Grundlagen in der Ur-Essentialität erhalten alle Endlichkeiten der Mathematik erst ihre reale Fundierung, eine neue Positionierung und die Möglich-keit neuer Synthesen mit anderen Teilen der Mathematik. Dies gilt in ähnlicher Weise für alle gesellschaftlichen Bereiche, ihren Bezug auf die Grundideen und die Pluralisierung von Identität.

  e) Schichtidentitäten, bestimmt durch die Ebenen

  "Höhere" Schichten grenzen sich gegenüber "niederen" Schichten vorurteilsmäßig ab, um sich als solche darzustellen und zu stabilisieren und die niederen Schichten vom Zugang zu ihren ökonomisch-politischen, aber damit auch kulturellen, sprachlichen und gesellschaftlichen Quellen auszuschließen (9. vorurteilsmäßig artikulierte Abgrenzung anderer Schichten vom Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen). Die "niederen" Schichten entwickelten Gegenvorurteile, wobei wir zu bedenken haben, dass die Wechselprozesse nicht symmetrisch, sondern durch die Tendenz zur Herrschaft verzerrt sind (strukturelle Gewalt).

Verhältnis der Funktion 9 zu den Grundideen

Aus den Grundideen ergibt sich, dass vertikale Schichtung letztlich diskriminatorische Elemente enthält. Den Schichtaufbau ohne Diskriminatorik haben wir vorne skizziert, er müsste horizontal sein. Allerdings wäre das Endergebnis nicht eine klassenlose Gesellschaft im Sinne des Marxismus, sondern eine funktionell auch nach Berufen und Tätigkeiten hochdifferenzierte Gesellschaft mit einem integrative, abstimmende und balancierende Leistungen erbringenden Staat (Rechtsordnung) bei optimaler Individualisierung der inneren Einheiten, Faktoren, Strukturen und Funktionen der Gesellschaft (Ebenen, Schichten, usw.). Das Privateigentum ist nicht abgeschafft, aber die Eigentumsrechte aller sind gesamt-gesellschaftlich balanciert bei grundsätzlicher Gleichheit der Verteilung der Ressourcen. Alle gesellschaftlichen Einheiten, Strukturen, Institutionen über der Einzelperson besitzen ihnen zukommende individuelle Eigentumsrechte, die zur Erfüllung ihrer im Gesamten abgestimmten Funktionen und Aufgaben erforderlich sind.

In der Wechselbeziehung zwischen den Ebenen mit den Schichten wollen wir exemplarisch einige Bereiche besonders betrachten:

e1) Religion

Wir müssen sehen, dass einerseits nicht für alle Schichten einer Gesellschaft reli­giöse Systeme und vor allem religiös bestimmte Kulturwerte die gleiche Bedeu­tung besitzen (z. B. katholische Werte in den verschiedenen Schichten in Öster­reich, Schichtverteilung hinsichtlich des Kirchen-Volksbegehrens und fundamen­talistischer Richtungen, Spannung zwischen Reformjuden, konservativen und orthodoxen Richtungen in Israel, laizistische und fundamentalistische Strömungen des Islam in der Türkei).

Vor allem aber sind gesellschaftlich jene Spannungen von Bedeutung, die zwi­schen den Vertretern unterschiedlicher Religionszugehörigkeit entstehen, wie sich diese auf verschiedene Schichten auswirken und wie sie unter Beachtung der Schichtstreuung politisch aktiviert werden können (religiös-kultureller Antisemi­tismus in vorherrschend christlich oder muslimisch geprägten Systemen, Konflikt zwischen Katholiken und Protestanten in Nordirland, Konflikte zwischen Hindus und Moslems in Indien usw.).

 Beispiel 1: Unser Atlas zeigt, in welchen Zusatzdimensionen religiöse Ansätze in der Ersten Republik eingebettet waren. Ein monarchischer Katholizismus bei be­stimmten Rechtsgruppierungen, ein republikanisch-ständetheoretischer, klerikaler Rom-Katholizismus anderer rechter Gruppen, die Los-von-Rom-Bewegungen deutscher Nationalisten und schließlich die Belebung nordischer Religionsva­rianten stehen dem Atheismus und Antiklerikalismus der Marxisten gegenüber. Die Verteilung dieser Positionen auf die Schichten der Bevölkerung ist ebenso wichtig wie der Umstand, dass die meisten mit einem Antijudaismus und Antisemitismus gepaart waren. Umgekehrt bemühten sich die politischen Gruppierungen darum, besonders die ökonomisch labilisierten Schichten mittels religiöser Argumente zu manipulieren.

Die gesellschaftlichen Verbindungen zwischen den Ebenen Religion, Kultur, Wirtschaft und Politik in den Schichten des Gesamtsystems können für religiös-kulturell bestimmte und negativ fixierte Minoritäten explosive Ausmaße anneh­men. Die Verantwortung der bestimmenden Führungspersönlichkeiten im Bereiche der Religion (z. B. Vatikan oder Bischöfe und Priester), der politischen Führer (Regierung und Parteiführer) sowie der führenden Kräfte in der Wirtschaft ist in diesem Bereich beachtlich. Die Erzeugung, Erhaltung und zeitweise Verstär­kung religiös-kultureller Diskriminierung ist als einzelpsychische und kollektive Basis für politisch-wirtschaftliche Instrumentalisierung von Konflikten nach wie vor eines der bedeutendsten Mittel (9a. Erzeugung, Erhaltung und zeitweise Ver­stärkung religiös-kultureller Diskriminierung).

Beispiel 2: Der religiös-politische islamische Fundamentalismus hat auch in der Türkei seine Wurzeln im Unterlegenheitsgefühl gegenüber den Modernisierungs­niveaus des Westens. Die politisch-soziale Ausrichtung der Türkei im Rahmen der EU-Assoziation wurde durch die Verzögerungstaktik der EU unter Hinweis auf die religiös-kulturelle Distanz der Türkei, die nicht dem "Christenklub" ange­höre, durch das Kurdenproblem und Menschenrechtsverletzungen plötzlich ge­stoppt. Dies verstärkte die Entwicklung der islamisch-fundamentalistischen Partei, die immer gegen die Annäherung an die dekadenten christlichen Systeme einge­stellt war. Besonders in den ärmsten Bevölkerungsschichten, die durch den man­gelnden Anschluss an die EU noch geringere Perspektiven besitzen, wurde ihr Einfluss bereits so groß, dass die Gefahr bestand, sie könnte auf demokratischem Wege ihre politische Macht dazu nützen, die ohnehin labile Struktur der Demo­kratie in der Türkei zu zerschlagen und durch religiös fundierte politische Struktu­ren zu ersetzen. Durch Druck des Militärs wurde der Einfluss der Partei reduziert.

  Verhältnis der Funktion 9a zu den Grundideen

  Auch alle etablierten Religionssysteme sind im Sinne der obigen Grundideen weiterzubilden. Es besteht kein Zweifel daran, dass alle Religionen durch Persön­lichkeiten gegründet wurden, welche durch Einsicht in die Bereiche der absoluten Essentialität u1 eine Weiterbildung gesellschaftlicher Einheiten anstrebten. Nicht alle dieser Systeme strebten die Universalisierung auf die gesamte Menschheit an. Zwei Aspekte sind zu unterscheiden. Es ist uns nicht möglich zu eruieren, ob und wie weit die Religionsgründer tiefere Einsichten in die Verhältnisse der unend­lichen Essentialität zu allen endlichen Systemen in sich hatten. Es ist nicht auszu­schließen, dass sie Teile ihrer Erkenntnisse nicht veröffentlichten (Geheimtra­ditionen). Auch dasjenige, was sie öffentlich verkündeten, ist jedoch in den ver­schiedenen Sozialsystemen durch die Verbindung der religiösen Ebene mit der politischen in seinen Inhalten schwer verformt worden. Die Versöhnung der Reli­gionen (etwa Judentum, Christentum und Islam) wird sich äußerst schwer gestal­ten, da die inhaltlichen Inkompatibilitäten gerade in der Frage der gesellschaft­lichen Vorgaben äußerst groß sind. Von diesen Fragen unabhängig, stellen die universellen Grundideen einen neuen Standard menschlicher Religiosität dar, mit dessen Realisierung sofort begonnen werden könnte, aus dem sich aber auch alle etablierten Religionssysteme einzeln und in ihren Abstimmungsversuchen die Grundlagen ihrer Weiterbildung holen könnten.

  e2) Politik – Ideologien

  Die politische und soziologische Theorie befasst sich bekanntlich stark mit der Frage, mit welchen Mitteln gesellschaftliche Veränderungen durch neue Grund­sätze erreicht werden sollen. Im Atlas sehen wir etwa die Theorie des autoritären Ständestaates der Theorie der Vernichtung aller Klassen durch die Diktatur des Proletariats gegenübergestellt. Zweifelsohne hat jede der Theorien der anderen den Ideologievorwurf gemacht. Miles versuchte, dem Rassismusbegriff mit der Gegenüberstellung von falscher Ideologie und richtiger Wissenschaft beizukommen. Wann also ist Wissenschaft nicht ideologisch? Oder hat jede wissenschaftliche Theorie einen sie ideologisch verkürzenden Anteil?

  Wir können etwa aus den Grundideen ableiten, dass evolutionslogisch im Atlas die Ideologie des autoritären Ständestaates eine reaktive Rückwärts-Utopie dar­stellt, um eine Gesellschaft in einen bereits überlebten Zustand zurückzuführen. Der Marxismus wiederum ist eine radikale Vorwärts-Utopie, welche mit gegen­über den universalistischen Grundideen mangelhaften theoretischen Begriffen und mit exzessiv mangelhaften radikalen Mitteln mangelhaft ausgebildete gesell­schaftliche Zukunftsstrukturen realisieren will. Beide besitzen daher ideologische Verkürzungen und Verblendungen.

  Bekanntlich versuchen politische Eliten, politische Macht zu erlangen oder zu erhalten, indem sie bestimmte Schichten für ihre Ideologien zu gewinnen ver­suchen. Die Ideologien instrumentalisieren diskriminatorische Elemente, mit denen existentielle Labilitäten der Schichten thematisiert werden (9b. ideologisch verkürzende Diskriminatorik als Instrumentalisierung in einem politischen "Lager"). Die ideologische Verkürzung besteht darin, dass mit diesem Ansatz die Komplexität des gesellschaftlichen Zustandes nicht adäquat behandelt wird.

  So ist der rassische und ökonomische Antisemitismus zwar ideologisch funk­tionell für Kleinhändler, Gewerbetreibende und reizvoll für deklassierte und arbeitslose Akademiker. Die Vorstellung der Deklassierung aller kapitalistischen Klassen im Marxismus wiederum konnte bei der Arbeiterschaft instrumentalisiert werden. Die dahinter stehenden ökonomischen Probleme werden durch derart verkürzte Ansätze nicht gelöst.

  Verhältnis der Funktion 9b zu den Grundideen

  Die obigen Grundideen stellen eine Maßeinheit dar, mit der ideologische Verkür­zung oder Verzerrung beurteilt werden kann. Die Kühnheit dieser Feststellung kann jedem Leser zur Prüfung überantwortet werden. Umgekehrt hat auch jeder die Möglichkeit, diese Feststellung selbst als Verblendung erhaltende oder erzeugende ideologische Behauptung zu bewerten.

  f) Innerpsychische Gegensätzlichkeit

  Zwischen innerpsychischen Abwehrmechanismen und der Abstoßung negativ Stigmatisierter besteht ein deutlicher Zusammenhang. Die Psychologie kann daher eine Reihe von Vorurteilsfunktionen sichtbar machen (10. Abspaltung negativer psychischer Inhalte auf andere; 11. Stigmatisierte als stabilisierende Bezugspunkte in den psychischen Ordnungs-, Abwehr- und Auswahlstrategien; 12. Hebung des Selbstwertes durch Kontrasteffekte).

  Verhältnis der Funktion 10 bis 12 zu den Grundideen

  Hier kann auf die Ausführungen zu den vorigen Funktionen hingewiesen werden. Grundsätzlich sei noch festgehalten, dass der Begriff einer psychischen Gegen­sätzlichkeit natürlich in den unzähligen psychologischen Theorien nach deren philosophischen Grundannahmen unterschiedlich erkannt wird. Dies hat unmittelbare Folgen für alle gesellschaftlichen Anwendungen derselben, von der Einzeltherapie bis zu Gesundheits- und Sozialprojekten. Zum Teil werden durch die Verengungen der psychologischen Theorien, diejenigen Freuds erwähnten wir oben, die Menschen in Gefängnissen gehalten. Der Begriff der Gegensätzlichkeit hat in den Grundideen eine neue Bedeutung. Das Verhältnis von Ur-Ich u1, Geist i1 und Leib e1 ergibt neue Gegensätze, aber auch Harmonien, Balancen und Synthesen zwischen den drei Bereichen. Eine Umgestaltung der Psyche und Physis in diesem Sinne führt, bei allen Gesellschaftsmitgliedern erreicht, zu völlig neuen Einstellungen zur Diskriminatorik.

  g) Konflikt- und Herrschaftsstrukturen in der Gesellschaft

  Das Gebiet der Analyse von Herrschaftsstrukturen ist verzweigt und vielfältig. Eine These aus der Schule Luhmanns würde besagen:

  Sozialer Konflikt entsteht, wenn unter der Bedingung des existentiellen Interesses Handelnde die Differenz ihrer Problemlösungsaktivitäten zum Thema der sozialen Interaktion machen. Herrschaft liegt vor, wenn angesichts bestimmter Probleme nicht adäquate, sondern unbestimmte (äquivalente) Prob­lemlösungen angeboten und in Konflikten als verbindliche Lösungsstrukturen erzwungen und durchgesetzt werden (Krysmanski). In Konflikt- und Herrschaftsfronten kommt Vorurteilen sicher eine bedeutende Rolle zu (13. vorurteilsmäßige Front- und Rollenbildung in sozialen Konflikten und Herrschaftsbalancen). Betrachten wir die drei "Lager" im Atlas der Ersten Republik, so sehen wir, wie sich ideologisch verzerrte Konflikte, verteilt auf die verschiedenen Schichten, entwickelten. Es war ein Kampf um Erhalt oder Erwerb der Macht bei Labilisierung des Gesamtsystems, wobei wiederum politisch-ökonomische Ideologien eingesetzt wurden, um das Bestehen des Systems mit einem autoritären Ständestaatsmodell gegenüber den radikalen Rechts- und Linksideologien zu erhalten (Eliminierung radikaler Parteien und Beseitigung der demokratischen Verfassung).

  Verhältnis der Funktion 13 zu den Grundideen

  Eine im Sinne der obigen Grundideen gestaltete Gesellschaft ist sicherlich in einer demokratischen Struktur etabliert. Es ist aber nicht möglich, die Grundideen ein­zuführen, wenn die Verfassung auf den Ideen des Rechtspositivismus ruht. Es müssten auf demokratischem Weg die neuen Grundideen in den Bereichen Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung etabliert werden. Die bestehenden verfassungsmäßigen Grundrechte, die übrigens mit rechtspositivistischen Grundsätzen weder legitimierbar noch aus diesen ableitbar sind, wären auf demokratischem Weg durch die neuen zu ersetzen. Die gesamte Struktur der einfachen Gesetze wäre über diese neuen Grundparameter in allen gesellschaftlichen Belangen umzugestalten.

  Das derzeitige formale Prinzip der Demokratie kann zwar die Basis für eine allmähliche Einführung der obigen Universalien sein, ist aber überhaupt kein Schutz dagegen, dass sich Gesellschaften in Richtung auf ideologische Rechts- oder Linksextremisierung hin labilisieren und damit die Demokratie selbst aushöhlen oder beseitigen.

  Vorurteilen kommt aber auch bei der Ablenkung akuter sozialer Konfliktpotenti­ale von den Krisenherden auf andere Bereiche (Gruppen) unter Aktivierung latenter Vorurteilsinhalte Bedeutung zu (14. Ablenkungsfunktion von anderen Konfliktherden). Die Erhöhung von Konfliktpotentialen auf einer Ebene der Ge­sellschaft kann auf anderen Ebenen die Vorurteilsstrukturen und -intensitäten beeinflussen (15. Identitätsbehauptungen gegen Identitätsverlust).

  Hinsichtlich dieser beiden Funktionen bieten die bisherigen Vorschläge genügend Anregungen.

h) Position des Staates in der Weltgesellschaft

  Die völkisch-nationale Identität, Grundlage jeder staatlichen Solidarität, kann in bestimmten Situationen des Gesamtsystems (Bedrohung) so stark akzentuiert werden, dass gegenüber Außenfeinden oder inneren Minderheiten intensive Vor­urteile entwickelt werden (16. Betonung der national-völkischen [rassischen] Identität im Rahmen der Identitätsbehauptung).

  Wir erinnern in diesem Zusammenhang an die Unterscheidungen Heckmanns zwischen Volk, Nation und ethnischen Gruppen bzw. Minderheiten.

  Auch hier zeigt uns der Atlas und sein Material, dass die politischen Auffassun­gen über Volkszugehörigkeit in Verbindung mit dem Begriffen der Nation, des Nationalstaates und des Verhältnisses der ethnischen Minderheiten zur Mehrheitsgesellschaft keineswegs einheitlich waren (vgl. die 4 Gruppen: großösterreichisch, großdeutsch, deutschnational und kleindeutsch). Als der mit Unterdrückungsmechanismen stabilisierte Vielvölkerstaat infolge der Emanzipation einzelner Völker nicht mehr erhalten werden konnte, begann die Krise der völkischen und nationalen Identität Restösterreichs, dem man das Anschlussverbot auferlegt hatte.

  Während man den Begriff des Volkes durch den Glauben an eine gemeinsame Herkunft, Gemeinsamkeiten von Kultur und Geschichte sowie ein Zusammenge­hörigkeitsbewusstsein zu legitimieren versucht, ist der Begriff der Nation sicher ein politischer Begriff. Da Volk und Nation nicht ident sind, entsteht die Variabi­lität des Begriffes der Nation. Bekanntlich werden in Österreich und Deutschland traditionsgemäß eher strenge Übereinstimmungen zwischen Volk und Nation ge­fordert, was für die Beziehungen ethnischer Minderheiten innerhalb des National­staates ungünstige Folgen hat. Andererseits gilt in den USA und Frankreich etwa nicht diese starke Koppelung. Es können daher auch mehrere Ethnien eine Nation (etwa die amerikanische oder die französische) bilden.

  Wir zeigten vorne, dass in den Identitätsmilieus der Juden in der Ersten Republik eine bestimmte Gruppe sich als jüdisches Volk empfand, das einen jüdischen Na­tionalstaat in Palästina gründen wollte, während sich andere Juden dem österrei­chischen (oder deutschen) Volk und der deutschen oder österreichischen Nation zugehörig fühlten.

  Verhältnis der Funktion 16 zu den Grundideen

  Die Universalien der Grundnormen gehen von der Einheit der Menschheit aus. Für die gesamte Menschheit gelten bestimmte Grundrechtskataloge. Die Differen­zierung in Völker, Nationen und Nationalstaaten ist in diesem Universalismus keineswegs zu vernichten oder zu überwinden. Der Weltstaat hat aber eine Ver­fassung zu entwickeln, in welcher das Verhältnis aller Völker, Nationen und Nati­onalstaaten zueinander nach den Grundsätzen der Nebengliederung erreicht wird, womit die einseitige Privilegierung, Vormacht und Dominanz einzelner Staaten oder Staatengruppen, wie sie heute üblich ist, ausgeschlossen wird.

  Grundlagen der Minderheitenpolitik

  Auch die Grundlagen der Minderheitenpolitik innerhalb eines Nationalstaates sind nach den Prinzipien des Grundrechtskataloges zu verbessern. Eine ausreichend differenzierte Darstellung der zu berücksichtigenden Faktoren enthält Figur 4. Als Metaprinzipien gelten die universellen Grundideen.

  Wir unterscheiden bekanntlich zwei Gruppen von Minoritäten:

  a)        Minderheiten, die aus einem anderen Herkunftsstaat kommen und mit ihm noch rechtliche Beziehungen aufrechterhalten wollen;

b)        Minderheiten, die zu einem anderen Bezugsstaat keine Verbindungen mehr besitzen.

In beiden Fällen ist das Typische der Minderheit der individuelle und kollektive Identitätskonflikt, der in Figur 4 dargestellt wurde, verbunden mit dem Umstand des negativen Ausgrenzungsdruckes der Mehrheitsgesellschaft und deren Nega­tivformulierung. Die Minderheit bildet im Wesentlichen mehrere miteinander in Konflikt befindliche Gruppen mit unterschiedlichen Identitätsstrategien im Grundkonflikt.

Die evolutive Überwindung besteht in der rechtlichen Implementierung der uni­versellen Grundwerte. Dies führt zu der oben erwähnten Nebenordnung aller Schichten und damit auch der Subkultur der Minderheit. Bei Bestehen der univer­sellen gesellschaftlichen Grundrechte ist das Spezifische des Bezugskonfliktes zwischen den (Sprache-Kultur-Wirtschaft-Politik)-Werten der grünen Mehrheit und den (Sprache-Kultur-Wirtschaft-Politik)-Werten der lila Minderheit als eigene soziologische Gegebenheit zu berücksichtigen. In diesem Konflikt ist der Minderheit und ihren Individuen die größtmögliche Wahlmöglichkeit und auch indivi­duelle Variationsmöglichkeit von Identitätsbildungen und -veränderungen zuzu­gestehen, ohne dass seitens der Mehrheit oder der Minderheit sozialer oder politi­scher Druck auf den Einzelnen ausgeübt wird. Dem Umstand, dass die Mehr­heitsgesellschaft bisher die Minderheit negativ formuliert und unterdrückt hat, ist in der politischen Behandlung des Problems durch besondere Förderung der ge­nannten Identitätspaletten aktiv Rechnung zu tragen.

Dieser Grundsatz wird, ohne die gesamte Konfliktsituation, die wir für die Sub­kultur der Minorität erarbeiteten, zu berücksichtigen und ohne Referenz auf unseren universellen Grundrechtskatalog etwa bei Bauböck (in Waldrauch 2000) rudimentär behandelt:

Einfache Integration:

a) Egalisierende Integration: reine Assimilation in Richtung der Mehrheitswerte;

b) transnationale Integration: Berücksichtigung rechtlicher Bindungen an das Herkunftsland.

Komplexe Integration:

a)Protektive Integration: individueller Schutz vor Diskriminierung;

b) affirmative Integration: Anerkennung unterschiedlicher kultureller Bindungen und Bedürfnisse als:

      b1) kollektiver Diskriminierungsschutz: affirmative action Programme;

      b2) Etablierung kultureller Minderheitenrechte.

  Zur Erreichung dieser Ziele ist allen Minderheiten die maximale Möglichkeit politischer Selbstdefinition und Selbstvertretung zu gewähren. Die paternalistische "Betreuungs"haltung politischer Parteien und NGOs, welche über die Identitätskonzepte der Minderheiten verfügen, ist universalistisch zu überwinden (vgl. hiezu .den Aufsatz: "Integration" und Ethnizität. Politische Konflikte und Tabus der Integrationsdebatte. Eine soziale Installation. Paul Kilter).

Der Rassenbegriff

Wir definierten oben Rasse folgendermaßen:

Rassismus umfasst Ideologien und Praxisformen auf der Basis der Konstruktion von Menschengruppen als Abstammungs- oder Herkunftsgemeinschaften, denen kollektive Merkmale zugeschrieben werden, die implizit oder explizit bewertet und als nicht oder nur schwer veränderbar interpretiert werden.

Die universalistischen Grundideen ergeben, dass alle Menschen primär über ihre Position in der absoluten Essenz u, Geist i, Natur e und im Weiteren in der unendlichen Menschheit bestimmt sind. Daraus ergeben sich Rechte und Bewer­tungen jenseits aller Rassen, soweit man den Begriff überhaupt benutzen will. Die Einheit der Menschheit und die Vollziehung ihrer Allsynthese im Sinne der obi­gen Universalien führt auch, wenn man sich des Begriffes bedienen will, zu einer Rassensynthese. Aus dem Verhältnis der Universalien zu den gesellschaftlichen Positionen rassistisch formulierter Diskriminatorik ergibt sich auch der Weg, Dis­kriminierung allmählich zu überwinden.

 

Dieser Ansatz ist ausführlich behandelt in folgenden Publikationen:

Peter Lang Verlag, http://www.peterlang.net/all/index.cfm in der Reihe des Ludwig Boltzmann Institutes für Anthropologische Studien in Wien:

S. Pflegerl: Die Aufklärung der Aufklärer. Universalistische Ideologie- und Rassismuskritik. ISBN 3-631-36946-8.

S. Pflegerl: Ist Antisemitismus heilbar? Zur Bearbeitung einer fatalen Tradition. ISBN 3-631-37202-7.

S. Pflegerl: K. C. F. Krauses Urbild der Menschheit. Richtmaß einer universalistischen Globalisierung. Kommentierter Originaltext und aktuelle Weltsystemanalyse. ISBN 3-631-50694-5.

 

 

 


[1] In diesem Zusammenhang sei auf folgende Richtlinien der EU hingewiesen: a) Richtlinie des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf KOM(1999) 565 und b) Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft. Dies sind im Sinne der Grundideen wohl erst rudimentäre Ansätze, die überdies nur für die Unionsbürger, nicht auch für die Drittstaatsangehörigen innerhalb der EU, Geltung besitzen sollen.